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Beteiligungs- und Abwägungsverfahren
Bei Übertragung von Verfahrensschritten durch die Gemeinde: Übernahme der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Mitwirkung am Abwägungsverfahren, an gemeindlichen Beschlussvorlagen, Erstellung der Verfahrensunterlagen für Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren.Öffentlichkeitsarbeit, Moderation
Vorbereitung, Durchführung und Moderation von Bürgerversammlungen; Presse und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der plangebenden Gemeinde.