• Beteiligungs- und Abwägungsverfahren
    Bei Übertragung von Verfahrensschritten durch die Gemeinde: Übernahme der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Mitwirkung am Abwägungsverfahren, an gemeindlichen Beschlussvorlagen, Erstellung der Verfahrensunterlagen für Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren.

    Öffentlichkeitsarbeit, Moderation
    Vorbereitung, Durchführung und Moderation von Bürgerversammlungen; Presse und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der plangebenden Gemeinde.